Aktuelle Informationen zu geplanten staatlichen Hilfen im November 2020

Die Novemberhilfe 2020 beträgt pro Woche der Schließungen 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 oder – frei wählbar – die Option 75 Prozent des durchschnittlichen Wochenumsatzes im Jahre 2019 – bei Gästeführungen durchweg die bessere Option. Leistungen wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld werden angerechnet. Evtl. doch entstehende Umsätze im November 2020 werden bis zu einer Höhe von 25% des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet. Die Hilfen sind ausdrücklich auch für Soloselbstständige gedacht. Bis zu einer Höhe von 5000 Euro Förderung entfällt die Überprüfungspflicht durch einen prüfenden Dritten, dafür wird es besondere Identifizierungspflichten geben. Folgender Link führt auf die richtige Plattform: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/. Bitte beachten: Die Aktualisierung der Antragstellung ist noch im Aufbau! Es sind derzeit noch keine Angaben oder Erfahrungsberichte möglich, ob und an wen diese Hilfen tatsächlich ausbezahlt werden.