COVID19/CORONA: Achtung bei der Beantragung von Soforthilfe!

Bezüglich der Soforthilfe für Solo-Selbständige und Kleinunternehmer bittet der MGV seine Mitglieder dringend um Beachtung des folgenden Schriftverkehrs:

Der MGV hat am 23.03.2020 folgenden Antrag an Herrn Hubert Aiwanger, Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, geschickt:

Sehr geehrter Herr Staatsminister,

Gästeführer sind oft die Einzigen, mit denen die Besucher einer Region intensiv in Kontakt kommen. Sie prägen das Bild, das Gäste mit nach Hause nehmen. Mit ihrem Sachverstand, ihrer Vermittlungsfähigkeit und ihrer Authentizität tragen sie entscheidend zum touristischen Erfolg einer Region bei. Diese Fähigkeiten werden bei einem Nachlassen der derzeitigen Gefahr durch das Corona-Virus im Rahmen eines Neustarts im München- und Bayern-Tourismus besonders dringend benötigt werden.
Deshalb bittet der Münchner Gästeführerverein (MGV) e.V. dringend um ein Gespräch, um unsere spezifische wirtschaftliche Situation aber auch um unser enormes regionales Potential darzulegen.
Der Münchner Gästeführer Verein (MGV) e.V. vertritt knapp 200 offizielle Gästeführer der Landeshauptstadt München (Referat für Arbeit und Wirtschaft), die die Gäste der Stadt in 30 Sprachen begleiten. Alle im MGV organisierten Gästeführer sind berufshaftpflichtversichert und eingebunden im nationalen Netzwerk des Bundesverbandes der Gästeführer in Deutschland (BVGD) e.V. Ein hoher und nachprüfbarer Qualitätsstandard nach der Europäischen Norm EN 15565 sowie die Nachhaltigkeit unserer beruflichen Tätigkeit sind wesentliche Ziele des Berufsverbandes.
Nahezu alle offiziellen Gästeführer sind Kleinunternehmer oder Einzelunternehmer und von der derzeitigen Corona-Krise unmittelbar und sofort betroffen (Regierungsbeschlüsse vom 19.03.2020). Vergleichbar zu Hotellerie, Gastronomie und Reiseveranstaltern sind stornierte Aufträge für die Gästeführer dauerhaft verloren und können nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Zudem ist mit einem sehr langsamen Wiedererstarken des Tourismus und somit mit einem beruflich ausgesprochen schwierigen Jahr zu rechnen.
Der MGV wirbt deshalb im Namen aller Münchner Gästeführer sowie der Kolleginnen und Kollegen in Bayern bei allen touristischen Partnern und den Vertretern in den politischen Gremien dringend darum, dass:
• Münchens und Bayerns Gästeführerinnen und Gästeführer in alle touristischen Planungen und Überlegungen einbezogen werden, um den regionalen Tourismus wieder aufzubauen.
• Die besondere Bedeutung der Gästeführerinnen und Gästeführer für den regionalen Tourismus berücksichtigt wird.
• Die Beauftragung der örtlichen offiziellen Gästeführerinnen und Gästeführer im Interesse der örtlichen Wirtschaft nachhaltig beworben wird. Initiativen der örtlichen Gästeführerinnen und Gästeführer wie öffentliche Führungen, Fortbildungen und Schulungen finanziell und logistisch unterstützt werden
Der Vorstand des MGV steht für Fragen, Anregungen und Gespräche jederzeit und gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen, Reidun Alvestad-Aschenbrenner im Namen des MGV Vorstands

Folgende Antwort erhielt der MGV 06.04.2020 vom Bayerischen Ministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie:

Sehr geehrte Frau Alvestad-Aschenbrenner,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23. März 2020 in dem Sie uns die schwierige wirtschaftliche Situation der Gästeführer in München in der Corona – Krise schildern. Die wichtige Rolle, die die Gästeführer für die Urlaubsgäste haben, ist uns bewusst.

Der Freistaat Bayern und der Bund haben vielfältige Maßnahmen getroffen, um die Folgen der notwendigen einschneidenden Maßnahmen abzufedern, die für die Gästeführer einen kompletten Wegfall der Einnahmen bedeuten.

Soweit die Gästeführer über ein Geschäftslokal verfügen, kommt die Inanspruchnahme von Soforthilfe in Betracht. Mit den Soforthilfen soll die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen gesichert und akute Liquiditätsengpässe wegen laufender Betriebskosten überbrückt werden, zum Beispiel gewerbliche Mieten und Pachten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten. Der Antrag kann Online gestellt werden (https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/).

Die Soforthilfen sind nicht darauf ausgerichtet, den ausfallenden Gewinn zu ersetzen, mit dem der Lebensunterhalt bestritten wird. In diesem Fall ist nicht der Betrieb, sondern die (private) wirtschaftliche Existenz gefährdet.

Da Kleinunternehmer und Soloselbständige in aller Regel nicht über eine Arbeitslosenversicherung verfügen, wurde der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht. Damit können Lebensunterhalt und Unterkunft in der Krise trotz Verdienstausfall gesichert werden. Unter anderem greift hier für sechs Monate eine wesentlich vereinfachte Vermögensprüfung. Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden für die Dauer von sechs Monaten ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Damit ist der Verbleib in der Wohnung erst einmal gesichert. Die Selbständigkeit muss wie bisher beim Bezug von Leistungen nicht aufgegeben werden. (siehe hierzu auch das vom StMAS erstellte Merkblatt).

Weitere Auskünfte zum erleichterten Zugang zu Sozialleistungen, aber auch zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen können Sie den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entnehmen www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/informationen-corona.html.

Außerdem weisen wir Sie auf die Homepage des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales hin www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/index.php.
Dort finden Sie weitere Ausführungen und weiterführende Links zu dieser Thematik.

Ich hoffe, dass Sie und Ihre Mitglieder mit der möglichen staatlichen Unterstützung diese Krise bald und ohne zu große Einbußen überstehen, damit Sie Ihre wichtige Funktion im Tourismus wieder wahrnehmen können.

Ihnen und Ihren Mitgliedern alles Gute und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Luise Turkowski, Stellv. Referatsleiterin
Grundsatzfragen der Tourismuspolitik, Gastgewerbe