COVID19/CORONA: BVGD-Tipp für Förder- und Hilfsmaßnahmen

Der BVGD weist darauf hin, dass Förder- und Hilfsgelder der Bundes- und der Landesregierungen für betroffene Unternehmen/Unternehmer zur Verfügung stehen. Dr. Armgard Maria Wippler, Ministerialdirektorin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 10.03.2020: „Die Regierung weiß um die dramatische Situation des Tourismus und die besondere Betroffenheit.“ Dr. Wippler verwies darauf, dass die Mittel förmlich darauf warteten, abgerufen zu werden. Bitte informieren Sie sich deshalb über Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt über entsprechende Möglichkeiten zur Steuerstundung, wenn Sie aktuell Steuerrückstände gegenüber der Finanzverwaltung aus aktuellen Steuerbescheiden haben. Nach § 222 der Abgabenordnung -AO- können fällige Steuerzahlungen ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde. Vergessen Sie bitte nicht, Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer (vgl. § 37 des Einkommensteuergesetzes -EStG-) zu stellen, wenn solche Vorauszahlungen für 2020 in Ihrem Fall durch Ihr Finanzamt festgesetzt wurden. Diese Vorauszahlungen werden für Selbständige auf den 10. März, den 10. Juni, den 10. September und den 10. Dezember des laufenden Jahres festgesetzt. Die aktuelle Lage wird sich negativ auf Ihren Gewinn auswirken, so dass auch die zu erwartende Steuerschuld niedriger sein wird. Bitte teilen Sie dies dem Finanzamt rechtzeitig mit, damit die nächsten drei Vorauszahlungen entsprechend angepasst werden können.