COVID19/CORONA: Entwicklungen bei Soforthilfe Corona-Krise und Grundsicherung

Die BVGD-Geschäftsstelle und den Vorstand erreichen eine Vielzahl von Rückmeldungen in Bezug auf die aktuelle Situation. Die Bundesländer agieren sehr unterschiedlich – und einige Bundesländer agieren zu verschiedenen Zeitpunkten unterschiedlich! Und diese zu verschiedenen Zeiten an verschiedenen Orten unterschiedlichen Programme treffen auf unterschiedliche Situationen bei den Mitgliedern!

Speziell in Berlin und NRW berichteten Mitglieder von zunächst sehr schnell und unbürokratischen Auszahlungen von mehreren tausend Euro – und von Änderungen bei den Bedingungen in dieser Woche! In Bayern und Rheinland-Pfalz gab es von Anfang an keine Unterstützung für Solo-Selbstständige, die von ihren Einnahmen ihren Lebensunterhalt finanzieren, aber keine wesentlichen betrieblichen laufenden Kosten haben. In anderen Bundesländern werden die Anträge noch bearbeitet.

Viele Mitglieder haben aus verschiedensten Gründen keinen Antrag gestellt,
– da sie ihren Hauptlebensunterhalt anders bestreiten
– da – aus verschiedenen Gründen – kein finanzieller Engpass besteht
– weil in ihrem Bundesland die Voraussetzungen nicht gegeben sind

Hier die Verlinkung zu dem Überblick der Bundesländer:
https://corona-navigator.de/wissen/themen-analysen/corona-hilfe-fuer-touristische-unternehmen-alle-wichtigen-massnahmen-der-laender-im-ueberblick/

Es kristallisiert sich folgende Linie heraus:
– In fast allen Bundesländern sind nur die antragsberechtigt, die mit ihrer selbstständigen Tätigkeit ihr Haupteinkommen erzielen, hier gibt es aber unterschiedliche Regelungen, was das bedeutet.
– Die Soforthilfe ist nicht für private Lebenshaltungskosten gedacht, sondern für die Deckung von laufenden Betriebskosten.
– Die Soforthilfe wird wie eine Einnahme in der Steuererklärung 2020 angegeben und versteuert und beeinflusst die Sozialversicherungsbeiträge des nächsten Jahres entsprechend.
– Es darf keine Überkompensation durch die Hilfe geben.
– Es besteht, im Falle, dass die Einnahmen im Laufe des Jahres doch auf die Vorjahreshöhe steigen, eine aktive Informationspflicht.
– Die Unterlagen müssen – wie immer – bis zu 10 Jahren aufbewahrt werden.
– Die Aussage, dass die Soforthilfe nicht zurückgezahlt werden muss, bezieht sich nicht darauf, dass es keine Rückforderungen geben kann, wenn die Soforthilfe zu Unrecht gezahlt wurde.
– Die Voraussetzung, dass der Schadenseintritt nach dem 11. März 2020 erfolgt sein muss, ist geändert worden auf den 31.12.2019.

Für die Verhinderung von privaten finanziellen Engpässen sind Maßnahmen des Sozialschutzpaketes gedacht. Umfassende Informationen zu dem Thema Sozialschutz-Paket finden sich auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/sozialschutz-paket.html

Am interessantesten ist die Lockerung bei der Grundsicherung:

Normalerweise können Gästeführer/innen ALG II (Grundsicherung) nicht beantragen, da sie nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Das ist jetzt aber möglich: Wenn also wegen der fehlenden Einnahmen der Lebensunterhalt nicht mehr bestritten werden kann, dann können jetzt auch Gästeführer/innen Arbeitslosengeld II beantragen mit folgenden Erleichterungen:

– Kosten für die Miete, Heizung etc. werden übernommen, auch wenn die Wohnung größer ist als sie normalerweise sein darf.
– Die Selbstständigkeit kann beibehalten werden!
– Bedürftigkeitsprüfung erfolgt erst nach sechs Monaten.
– Der Begriff „erhebliches“ Vermögen wird in dieser aktuellen Situation großzügiger definiert: ein für den Lebensunterhalt verwertbares Vermögen darf vorliegen, beim/bei der Antragstellenden 60.000 Euro sowie 30.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Beispiele: Girokonten, Sparbücher, Schmuck, Aktien, Lebensversicherungen. Die weitere Feststellung von erheblichem Vermögen wird anhand Extra-Anlagen überprüft.
– Gilt bei Antragstellung zw. dem 1.3.2020 und dem 30.6.2020
– Hier geht es zum Antrag: https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146399.pdf
– Weitere Informationen sind zu finden auf: https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung