Schreiben an Ministerpräsident Dr. Markus Söder

München, 20.04.2020

Ihre Regierungserklärung im Bayerischen Landtag vom 20.04.2020
Ausweitung der finanziellen Unterstützung von Künstlern auf die offiziellen Gästeführer in Bayern

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

im Namen des Münchner Gästeführer Vereins (MGV) e.V. und als Veranstalter des Bayerischen Gästeführertages bedanken wir uns herzlich für das Engagement der bayerischen Staatsregierung bezüglich der Bekämpfung der gegenwärtigen Pandemie. Wir unterstützen die erforderlichen Maßnahmen ausdrücklich, obwohl uns die Ausübung unseres Berufes laut Bayerischem Ministerialblatt 2020 Nr. 205 vom 16.04.2020 § 2 derzeit untersagt ist.

Der Münchner Gästeführer Verein (MGV) e.V. vertritt knapp 200 offizielle Gästeführer der Landeshauptstadt München (Referat für Arbeit und Wirtschaft), die die Gäste der Stadt in 30 Sprachen begleiten. Alle im MGV organisierten Gästeführer sind berufshaftpflichtversichert und eingebunden im nationalen Netzwerk des Bundesverbandes der Gästeführer in Deutschland (BVGD) e.V. In Bayern sind circa 1200 offizielle Gästeführer für ihre Städte und Regionen im Einsatz. Ein hoher und nachprüfbarer Qualitätsstandard nach der Europäischen Norm EN 15565 sowie die Nachhaltigkeit unserer beruflichen Tätigkeit sind wesentliche Ziele des Berufsverbandes.

In Ihrer heutigen Regierungserklärung gingen Sie ausdrücklich auf eine Gruppe ein, „die bislang durch jedes Raster gefallen ist, nämlich die Künstler“ (vorläufiges Landtagsprotokoll 5384). Der Beruf des Gästeführers zählt juristisch und steuerrechtlich nicht zu den künstlerischen Berufen im eigentlichen Sinn, die Tätigkeit ist jedoch in vielfacher Hinsicht vergleichbar. Nahezu alle offiziellen Gästeführer sind Soloselbständige oder Kleinunternehmer und von der derzeitigen Corona-Krise unmittelbar und sofort betroffen. Auf die Gästeführer trifft genau zu, was Sie heute für die Künstler beschrieben, nämlich „dass ihre gesamten Honorare ohne Ersatz ausfallen.“ Auch die Gästeführer werden derzeit auf „Hartz IV als Alternative“ verwiesen und sind ob dieser Situation verzweifelt. Vergleichbar zu Hotellerie, Gastronomie und Reiseveranstaltern sind stornierte Aufträge für die Gästeführer dauerhaft verloren und können nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Zudem ist mit einem sehr langsamen Wiedererstarken des Tourismus und somit mit einem beruflich ausgesprochen schwierigen Jahr zu rechnen.

Gästeführer sind oft die Einzigen, mit denen die Besucher einer Region intensiv in Kontakt kommen. Sie prägen das Bild, das Gäste mit nach Hause nehmen. Mit ihrem Sachverstand, ihrer Vermittlungsfähigkeit und ihrer Authentizität tragen sie entscheidend zum touristischen Erfolg einer Region bei. Diese Fähigkeiten werden bei einem Nachlassen der derzeitigen Gefahr durch das Corona-Virus im Rahmen eines Neustarts im München- und Bayern-Tourismus besonders dringend benötigt werden, gerade unter dem Aspekt eines nachhaltigen Tourismus.

Deshalb bittet der Münchner Gästeführerverein (MGV) e.V. auch im Namen aller Kolleginnen und Kollegen in ganz Bayern dringend darum, unsere spezifische wirtschaftliche Situation derjenigen der Künstler gleichzustellen und die angekündigte finanzielle Unterstützung für die nächsten drei Monate in Höhe von 1.000 € pro Monat auf unseren Berufsgruppe zu übertragen.

Der Vorstand des MGV steht für Fragen, Anregungen und Gespräche jederzeit und gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,

Reidun Alvestad – Aschenbrenner
1. Vorsitzende

Georg Reichlmayr
2. Vorsitzender